VG Würzburg: Anordnung der aufschiebenden Wirkung, Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung, aufschiebende Wirkung kraft Gesetzes, aufenthaltsrechtliche Ordnungsverfügungen, Verpflichtung zur Beschaffung eines Passes oder Passersatzes, Mitwirkungspflichten des Ausländers, Ausweisrechtliche Pflichten des Ausländers, Unbestimmtheit einer Zwangsgeldandrohung, Bestimmtheitsgebot, unzutreffender Sachverhalt, fehlerhaftes Entschließungsermessen, Ermessensfehler, Mitwirkungspflichten, Identitätsklärung, Zwangsgeldandrohung, Interessenabwägung, Passbeschaffung
Beschluss vom 20.07.2026 – W 7 S 26.1380